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Mittwoch, 19. Oktober 2016

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Ethik und Recht dienen nicht allein der Kontigenzbewältigung. Sie sind auch und möglicherweise vor allem Instrumente der Arterhaltung. Mit Hilfe der Ethik und des Rechts versucht der Mensch, sich in der Konfrontation mit den Bedrohungen weltwirklicher Gültigkeiten kollektiv zu behaupten. Ethik und Recht sind so gesehen, wenngleich eher mittelbar, Repräsentationen des menschlichen Anspruchs auf Überlegenheit und Hegemonie.

Anmerkung: Gegen Ethik und Recht als Erscheinungsformen menschlichen Hochmuts hilft nicht etwa die Konzeption einer „Tierethik“ oder eines „Rechts der Umwelt“. Diese Konzeptionen verbleiben sämtlich im repräsentativen und hochmütigen Schema dessen, was sie zu begrenzen versuchen.

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