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Mittwoch, 8. April 2020

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Ein Gedanke im Kontext und im Geiste unseres gegebenen Lebenssystems: Wenn die Politik derzeit die Grenzen auslotet, die Grenzen möglicherweise überschreitet, die unsere Verfassung ihrer eigenen Einschränkbarkeit oder gar Außerkraftsetzung zieht, dann sind vor allem auch jene zu besonderer Wachsamkeit herausgefordert, die die Ausnahmeentscheidungen der Politik zu exekutieren haben: Polizei, Verwaltungen, Streitkräfte. Alle Teile der Exekutive müssen sich nachdrücklich und dauerhaft daran erinnern (lassen), dass sie in Deutschland mit guten Gründen nicht auf die Politik, nicht auf einzelne politische Entscheidungen, schon gar nicht auf einzelne Politiker verpflichtet sind. Sie sind auf die Verfassung verpflichtet. Streng genommen gibt es in Deutschland kein Primat der Politik, sondern ein Primat der Verfassung. Zwar spricht man – vor allem im militärischen Kontext – vom Primat der Politik, um (ebenfalls mit guten Gründen) den Vorrang des Politischen vor dem Militärischen zu betonen. Dieser Primat der Politik setzt aber immer auch eine Unterordnung des Politischen unter die Verfassung voraus. Wird diese Unterordnung zumindest zweifelhaft, dann ist gerade auch den Gewaltinstrumenten der Politik höchste Wachsamkeit geboten. Dann gilt es, unablässig zu prüfen und im konkreten Vollzug weise, möglicherweise auch anders zu entscheiden. Nicht im Geiste der jeweils aktuellen Politik, sondern im Geiste der Verfassung.

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