Seiten

Sonntag, 15. Oktober 2017

320

Nachtrag zu Nr. 319: Eine Interpretation, die nicht stark genug ist, sich auch gegen die Wirklichkeit natürlicher oder geschaffener Gesetze praktisch zu behaupten, sich gegen die Wirklichkeit praktisch durchzusetzen, erliegt früher oder später der Versuchung, zu einer Rechtfertigungsstrategie dieser oder jener Wirklichkeit, dieser oder jener Gesetze der Natur oder der Kunst zu werden – der Gesetze der Existenz, des Seins, der Kultur, des Milieus oder des Ereignisses. Im abendländischen Raum der Interpretationen äußert sich die Hingabe an diese Versuchung vor allem im Christentum und seinen Säkularisaten.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen