Freitag, 27. Januar 2017
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In meinem kurzen Text zu Derridas Entscheidungstheorie habe ich den Gedanken eines enthaltsamen Rechts formuliert. Das scheint dem Rechtsverständnis reservativer Interpretation schon recht nahe zu kommen. Wir müssen uns auf ein Recht und einen Rechtsgebrauch zubewegen, die ausreichend, vielleicht sogar weitreichend offen sind für gerechte (politische) Entscheidungen. Diese Entscheidungen dürfen allerdings nicht mehr als so offen und unbestimmt gedacht werden, wie Derridas dekonstruktive Entscheidungen. Gerechte Entscheidungen müssen reservativ gegründet sein und reservativ schließen. Von repräsentativen Entscheidungen unterscheiden sich reservative Entscheidungen dadurch, dass sie sich keiner Annahme möglicher Wirklichkeitsordnung unterwerfen und dass sie sich nicht in ein normatives Ordnungssystem fassen lassen.
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