Seiten

Sonntag, 5. Februar 2023

908

Im Beieinandersein von Menschen wirkt das Recht immer den Verlust der Unmittelbarkeit.

Ein Beieinandersein von Menschen, das zuletzt ausschließlich noch im Recht gründet, verliert früher oder später jede Unmittelbarkeit.

Was sichert im Beieinandersein von Menschen die Unmittelbarkeit, wenn uns für die Gründung des Beieinanderseins von Menschen nichts anderes mehr bleibt, als das Recht? Auch das ist die Frage Böckenfördes (siehe Nr. 21, 595, 778).

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen