Reservative Selbsterinnerung: Die Neuanschauung unmittelbarer Wirklichkeitsbegegnung kann und darf nur einer einzigen Absicht dienen – der vorreligiösen, der vormetaphysischen Selbststabilisierung und Ermutigung im Wirklichen. Absicht kann nur die Wiedergewinnung schwacher, abrahamitischer Unerschütterlichkeit sein – diesseits aller religiösen und metaphysischen Selbstermächtigungsversuche, deren vermeintliche Stärke sich zuletzt als Schwäche erweisen muss.
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