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Montag, 5. Dezember 2016

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Der Wille des Einzelnen als eigener ist unterbunden und diskreditiert durch das Allgemeine (Gesetz) – es sei Tugend, Pflicht, Nutzen, Wert oder was auch immer. Wer seinen Willen einem Allgemeinen unterwirft, der kann nicht zugleich das Einzelne als eigenes wollen, der tritt als Einzelner zurück, der will tatsächlich nicht selbst. Menschen des Allgemeinen sind in dem, was sie wollen, nie selbst präsent, und das jeweils Gewollte ist nie das selbst gewollte. Menschen des Allgemeinen handhabt man daher am besten mit größter Vorsicht und Zurückhaltung.
Die praktische Frage des Allgemeinen ist: Was soll ich tun? Selbst Kant entgeht: Das ist (nach wie vor) die Frage des Unmündigen. Die Frage des mündigen Einzelnen ist: Was will ich tun? Die Ermöglichung und Rehabilitation des einzelnen Willens setzt die Überwindung des Allgemeinen, die Überwindung allgemeiner Systeme der Unmündigkeit voraus.

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