Bisweilen handeln wir aus Freiheit nicht bloß deshalb nicht, weil es pragmatisch schlechtweg sinnvoll erscheint oder weil wir den weniger Freien nicht Stein des Anstoßes sein wollen. Sondern auch deshalb, weil sich die tatsächliche Freiheit aus Ungültigkeit und die vermeintliche Freiheit aus Gleich-Gültigkeit praktisch zum Verwechseln ähnlich sind (siehe Nr. 107). Es kann durchaus erforderlich sein, den Unterschied durch Unterlassen zu wahren und zu demonstrieren.
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