Die Wirklichkeit der staatsbürgerlichen Idee hat hier mittlerweile endgültig das Zeitliche gesegnet. Staat und Politik haben nun Leistungserwartungen zu erfüllen, dies zur Gewährleistung eines weitgehend belastungs- und belästigungsfreien Lebensvollzuges der Gesellschaftsangehörigen. Das, was der republikanisch und demokratisch gedachte Staatsbürger der Idee nach selbstverständlich vernünftigerweise um seiner selbst, auch um seiner Freiheit Willen wollen und tun muss, wird unter den veränderten, realen Voraussetzungen zu einer ungehörigen, belastenden und belästigenden Zumutung von Seiten des als Gegenüber begriffenen Staates. Der Staat ist nun nicht mehr Bürgergemeinschaft, sondern Anbieter mehr oder weniger attraktiver politischer Leistungen. Der Gesellschaftsangehörige ist nicht mehr aktiv beteiligter Bürger, sondern passiv fordernder Zivilist.
Angesichts dieser Diagnose helfen idealistische Nostalgie oder nostalgischer Idealismus wenig. Im Ende der staatsbürgerlichen Idee zeigt sich noch einmal nichts anderes als das immer und überall unvermeidliche Scheitern von Idealen im und am Wirklichen. Für Neukonstruktion und Wiedervermehrung der deutschen Streitkräfte muss das bedeuten: Die Bundeswehr darf nicht länger und nicht neu auf Voraussetzungen bauen, die heute mehr denn je verloren sind. Auch darf sie nicht länger und nicht neu so angelegt werden, dass sie die nicht (mehr) gegebenen (staatsbürgerlichen) Voraussetzungen allererst zu schaffen genötigt ist. So belastet würde sie künftig weniger denn je das erreichen können, was zu erreichen heute mehr denn je ihr wesentlicher Auftrag ist: defensive Kampfkraft. Im Angesicht der politischen und gesellschaftlichen Lage scheint es vielmehr sinnvoll zu sein, das Gewordene anzuerkennen und grundlegend neu anzusetzen – gerade auch in Fragen der Selbstverständigung und der Selbstvergewisserung.